Was schreibt das Gebäudeenergiegesetz zur Lüftung vor?

Sabrina Gerstmayr ·
Person öffnet Holzfenster in modernem deutschen Wohnzimmer mit bodentiefen Fenstern und natürlichem Licht

Das Gebäudeenergiegesetz schreibt für Wohngebäude kontrollierte Lüftungskonzepte vor, die den notwendigen Mindestluftwechsel sicherstellen. Bei Neubauten und umfassenden Sanierungen müssen Sie nachweisen, dass ausreichend Frischluft ohne übermäßige Lüftungswärmeverluste gewährleistet wird. Die GEG-Lüftungsvorschriften zielen darauf ab, Energieeffizienz und Raumluftqualität optimal zu kombinieren.

Was regelt das Gebäudeenergiegesetz konkret bei der Lüftung?

Das GEG fordert für alle Neubauten und bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Dieses muss den hygienisch notwendigen Mindestluftwechsel sicherstellen und gleichzeitig übermäßige Lüftungswärmeverluste vermeiden. Die Anforderungen gelten sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.

Bei Neubauten müssen Sie bereits in der Planungsphase nachweisen, wie die Lüftung realisiert wird. Das Konzept muss zeigen, dass auch bei geschlossenen Fenstern ausreichend Frischluft zugeführt wird. Für Sanierungen gelten die Vorschriften, wenn mehr als ein Drittel der Fenster oder der luftdichten Gebäudehülle erneuert wird.

Die rechtlichen Grundlagen umfassen neben dem GEG auch die DIN 1946-6 für Wohnungslüftung und die DIN 18017 für Lüftung in Bädern und Küchen. Diese Normen definieren konkrete Luftwechselraten und technische Anforderungen für verschiedene Gebäudetypen und Nutzungsarten.

Welche Lüftungsarten sind nach dem GEG zulässig und empfohlen?

Das GEG akzeptiert verschiedene Lüftungssysteme: freie Lüftung über Fenster, lüftungstechnische Anlagen und Kombinationen beider Systeme. Entscheidend ist, dass der hygienisch erforderliche Mindestluftwechsel dauerhaft gewährleistet wird, auch wenn Nutzer nicht aktiv lüften.

Natürliche Lüftung durch Fenster ist nur bei weniger luftdichten Gebäuden ausreichend. Bei energieeffizienteren Neubauten mit dichter Gebäudehülle reicht Fensterlüftung meist nicht aus. Hier sind mechanische Lüftungsanlagen oder kontrollierte Wohnraumlüftung erforderlich.

Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung gilt als optimale Lösung. Sie erfüllt die GEG-Anforderungen zuverlässig und reduziert Energieverluste erheblich. Dezentrale Lüftungssysteme bieten dabei besondere Flexibilität für Sanierungen, da sie ohne aufwendige Kanalsysteme auskommen und nachträglich installiert werden können.

Wie beeinflusst die GEG-Lüftung die Energieeffizienz von Gebäuden?

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung reduzieren den Primärenergiebedarf erheblich und verbessern die Energiebilanz des Gebäudes. Moderne Systeme können bis zu 90 Prozent der Wärme aus der Abluft zurückgewinnen und senken damit die Heizkosten spürbar.

Die GEG-Berechnungen berücksichtigen Lüftungswärmeverluste als wesentlichen Faktor im Energieausweis. Ohne kontrollierte Lüftung mit Wärmerückgewinnung ist es bei heutigen Dämmstandards schwierig, die geforderten Energieeffizienzwerte zu erreichen. Die Lüftungsanlage wird damit zum entscheidenden Baustein für GEG-konforme Gebäude.

Besonders bei Passivhäusern und KfW-Effizienzhäusern ist eine hocheffiziente Lüftungsanlage unverzichtbar. Sie ermöglicht es, die strengen Anforderungen an den Primärenergiebedarf zu erfüllen und gleichzeitig ein gesundes Raumklima zu gewährleisten. Die Investition in qualitativ hochwertige Lüftungstechnik zahlt sich durch reduzierte Betriebskosten langfristig aus.

Welche Nachweise und Planungen sind für GEG-konforme Lüftung erforderlich?

Sie benötigen ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, das von einem qualifizierten Fachplaner erstellt werden muss. Dieses dokumentiert die geplanten Luftvolumenströme, Lüftungskomponenten und deren Dimensionierung für jeden Raum des Gebäudes.

Für die Baugenehmigung müssen Sie nachweisen, dass das Lüftungskonzept die hygienischen Mindestanforderungen erfüllt. Nach der Fertigstellung ist eine Abnahme der Lüftungsanlage durch einen Sachverständigen erforderlich. Dabei wird geprüft, ob die geplanten Luftmengen tatsächlich erreicht werden.

Die Dokumentation umfasst auch Berechnungen zur Energieeffizienz der Lüftungsanlage, die in den Energieausweis einfließen. Bei Anlagen mit Wärmerückgewinnung müssen Sie den Wärmebereitstellungsgrad und den Stromverbrauch der Ventilatoren nachweisen. Diese Werte beeinflussen die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes erheblich.

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