Brancheninfos - 13.06.2022

Vermieterbeteiligung bei höherem CO2-Verbrauch

Am 25. Mai beschloss das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Aufteilung der Kohlendioxidpreise (CO2KostAufG), welcher Vermieter ab 2023 am CO2-Preis auf fossile Brennstoffe beziehungsweise den Mehrkosten beim Heizen beteiligen soll. Dazu ist ein Stufenmodell geplant, welches bereits von den Ampel-Parteien im Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Das Gesetz soll Orientierung über die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter schaffen. Demnach ist der zu zahlende Anteil für Vermieter größer, wenn die Wohnung eine schlechte Energiebilanz aufweist.

 

Ausnahmen ergeben sich zum einen, wenn Mieter eine Wohnung entsprechend des Energiestandards EH55 bewohnen. Diese bleiben dann nämlich alleinige Träger der CO2-Kosten. Von der Regelung ausgenommen sind Nichtwohngebäude, bei denen bis Ende 2025 die „50-50-Regelung“ gilt. Danach soll hierfür ebenso ein eigenes Stufenmodell entwickelt werden. Außerdem entfällt die Beteiligung bei Vermietern, die aufgrund von staatlichen Vorgaben – wie etwa Denkmalschutzvorgaben – keine energetische Sanierung vornehmen können.

 

Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes treten bei Wohnungs- und Immobilienverbänden auf. So begrüßen der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (Berlin) und der Verband der Immobilienverwalter Deutschen (VDIV, Bietigheim-Bissingen) die Kostenverteilung der CO2-Preise – jedoch mit einer zeitlichen Verschiebung von mindestens einem Jahr, um Betroffene vor hohen Abgaben hinsichtlich des instabilen Energiemarktes zu schützen. Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien (BFW, Berlin), stellt sich deutlich gegen das Stufenmodell und auf die Seite der Vermieter: Eine Abnahme der Kosten durch den Vermieter sei nicht nur ungerecht, sondern auch kontraproduktiv für das Bewusstsein des Mieters im Hinblick auf seinen Energieverbrauch.

 

Seit Anfang 2021 betragen die fixen CO2-Preise noch 25 Euro pro Tonne. Bis 2025 sollen sie auf 55 Euro pro Tonne steigen und sich ab 2026 zwischen 55 Euro und 65 Euro pro Tonne bewegen.

 

Weitere Informationen zur Vermieterbeteiligung an CO2-Preisen finden sich hier.

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