Pressemitteilung - 20.03.2023

Leipfinger-Bader darf eigene Lüftungssysteme weiter vertreiben

Wettbewerber-Patent für nichtig erklärt: Leipfinger-Bader darf eigene Lüftungssysteme weiter vertreiben

 

Anfang 2020 stieg die Firmengruppe Leipfinger-Bader (Vaters­dorf, Bayern) mit eigenen Produkten in die Geschäfts­felder „Dezentrale Lüftungsanlagen“ und „Rollla­denkästen“ ein. Das gefiel einem früheren Lieferan­ten nicht, der daraufhin in die juristische Trickkiste griff: Mit Hilfe eines Stell­vertreters wurde Leipfinger-Bader dabei eine Patentver­letzung unter­stellt. So sollte das Unter­nehmen dazu verpflich­tet werden, seine Sonder­produkte nicht mehr zu verkaufen sowie Scha­dens­ersatz zu zah­len. Gegen das Patent erhob Leipfinger-Bader daraufhin Nichtigkeits­klage beim Bundes­patentgericht (BPatG, München), welches ein mittlerweile rechts­kräftiges Urteil fällte: Es erklärte das angeblich verletzte Patent im vollen Um­fang für nichtig. „Wir haben diese Entscheidung er­wartet. Sie sorgt für Rechts­sicherheit am Markt“, erklärt Fir­menchef Tho­mas Bader. Derweil kündigt sein Haus an, zur Fachmesse „BAU 2023“ im April eine neue, ökolo­gi­sch opti­mierte Gene­rat­ion an Rollladenkästen vorstellen zu wollen.

 

Die Wurzeln der Leipfinger-Bader Firmengruppe liegen bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts in der industriellen Mauerziegel-Produktion. Seitdem hat sich das inhabergeführte Familien­unternehmen mit Hauptsitz in Vatersdorf (Niederbayern) insbeson­dere als Hersteller massiver und umweltschonender Wandbau­stoffe bundesweit einen Namen gemacht. Seit Anfang 2020 bietet Leipfinger-Bader auch eigene Produkte für die Geschäftsfelder „Dezentrale Lüftungsanlagen“ sowie „Rollladenkästen“ an. „Bis 2020 haben wir unseren Kunden entsprechende Produkte des Herstellers Beck+Heun aus Hessen verkauft, welcher jahrelang unser Lieferant war“, so Geschäfts­führer Thomas Bader. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit verschiedene Schwach­stellen beim Einsatz dieser Systeme auf der Baustelle gezeigt, die im Hause Leipfinger-Bader zu Kundenreklamationen führten. „Die Zusammenarbeit scheiterte an unserem Versuch, die Produkte gemeinsam weiterzuentwickeln und zu verbessern“, fügt Bader hinzu. Also entschied man sich letztlich, diese Schwächen selbst zu beheben und eigene Produkte auf den Markt zu bringen. „Der Verkauf unserer neuen Sonderprodukte, vor allem des LB-Lüftungssystems, verläuft seitdem sehr erfolgreich“, erklärt Tho­mas Batz, Vertriebschef bei Leipfinger-Bader.

 

Wettbewerber reagieren mit juristischen Mitteln

 

Das wird vom früheren Lieferanten Beck+Heun offenbar mit Argwohn betrachtet. „Es wurde von Beginn an versucht, den eintretenden Erfolg bei Leipfinger-Bader mit juristischen Mitteln zu verhindern – und zwar mit Hilfe einer Art ‚inoffiziellen Stellvertreters‘“, erläutert Clemens Gaißmaier, Syndikusanwalt bei Leipfinger-Bader. So berief sich ein Unternehmen aus Boppard (Rheinland-Pfalz) darauf, eine exklusive Lizenz an einem Patent zu besitzen, dessen Inhaber wiederum ein Mitarbeiter bei Beck+Heun ist. Lüftungsprodukte von Leipfinger-Bader würden dieses Patent verletzen, lautete der Vorwurf. Das Bopparder Unternehmen verlangte daher von Leipfinger-Bader ein Unterlassen des Vertriebes dieser Produkte, den Rückruf bereits ausgelieferter Ware sowie Schadensersatz. Dagegen wehrte sich die Firmengruppe. Insbesondere der Fortbestand des angeblich verletzten Patentes (Nr. DE102009045668) wurde von Anfang an in Frage gestellt. „Nach unmittelbar erfolgter Einschätzung unseres Patentanwalts Dr. Cletus von Pichler fehlte es dem Patent offenkundig an der erforderlichen Erfindungshöhe“, so Gaißmaier. Leipfinger-Bader reichte daher im September 2020 eine soge­nannte Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht ein. Am 21. Juli 2022 kam es dann in München zur Verhandlung und noch vor Ort zu einem unmittelbaren, klaren Urteil: Dabei wurde das strittige Patent vom Bundespatentgericht in vollem Umfang für nichtig er­klärt. Die Entscheidung ist mittlerweile auch rechtskräftig (BPAtG, Az. 6 Ni 5/22). Somit darf Leipfinger-Bader seine Lüf­tungssysteme weiterhin uneingeschränkt am Markt anbieten. „Wir sehen dieses Urteil als juristischen Erfolg, den wir nie gesucht haben. Gerne hätten wir uns mit der Gegenseite gütlich geeinigt, aber unsere Versuche wurden stets abgewiesen“, erklärt Thomas Bader. Nun sei man zufrieden über die neu geschaffene Rechtssicherheit am Markt und werde den bundesweiten Vertrieb der Sonderprodukte weiter ausbauen.

 

Neuentwicklung eines umweltfreundlichen Rollladenkastens

 

Und auch von technischer Seite meldet Leipfinger-Bader gute Neuigkeiten: „Während des Rechtsstreits haben wir nicht aufge­hört, unsere Lüftungssysteme weiterzuentwickeln“, betont Bader. Ziel war es, eine möglichst umweltfreundliche und nachhaltige Alternative zu herkömmlichen Produkten zu schaffen. Herausge­kommen ist dabei eine neu gedachte Generation an Rollladen­kästen, die insbesondere in Hinblick auf ihre ökologische Produktion bundesweit Maßstäbe setzt – unter konsequentem Einsatz nachhaltiger Rohstoffe. Bei der Neuentwicklung handelt es sich um ein CO2-neutrales Produkt, das vom 17. bis 22. April auf der internationalen Fachmesse „BAU 2023“ in München (Stand 215, Halle A1) erstmals der Öffentlichkeit präsentiert wird.

 

Leipfinger-Bader wurde im Rechtstreit durch Patentanwalt Dr.-Ing. Cletus von Pichler (Kanzlei Samson&Samson, München) sowie Rechtsanwalt Dr. Frank-Erich Hufnagel (Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer, München/Düsseldorf) beraten und vertreten.

Foto: Maximilian Häckl

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